Ihnen wird vorgeworfen, z.B. über rote Ampeln zu fahren, und dabei Personen zu gefährden usw...
Anhand von einfachen Beispielen soll hier gezeigt werden, daß
diese Vorwürfe nicht mehr als eine Alibifunktion darstellen. So etwas
hat in allen Kulturen und zu allen Zeiten funktioniert...
| 1) Bundesstraße zwischen
Weßling und Herrsching, Abbiegeampel Richtung Seefeld
In den eigenartigen Fernsehsendungen über die bösen Radler wird so erstaunt getan, daß Radler überhaupt kein Schuldgefühl haben, wenn sie über eine rote Ampel fahren. Warum wohl? Die finale "Sauerei" (sorry) an der ganzen Verkehrsführung ist übrigens die, daß man, wenn man hier nach links abbiegt, in den Augen der Autofahrer wieder alle Vorurteile als Verkehrsrowdy zwangsläufig-automatisch erfüllt. Denn welcher Autofahrer, der das sieht - Hand aufs Herz - denkt sooo weit? |
Das hier ist eine interessante Ampel. Die Linksabbiegerspur
wird nämlich für Radler nicht grün!
(Das habe ich über vier Minuten ausprobiert, solange einem kein Autofahrer zu Hilfe kommt, funktioniert sie nicht; die Induktionsschleife spricht nicht an) Warum ist das so interessant bzw. welche Schlüsse kann man daraus ziehen?
Von den öffentlichen Stellen wird nicht einmal die Grundvoraussetzung geschaffen, daß sich Radler den Gesetzen nach verhalten können. Weiterhin:
Fazit hieraus:
Ein klassisches Beispiel hierfür ist übrigens das "Überholverbot"-Schild.
Stand der Dokumentation: 10.2.2001; Text 02/01 |
| 2) Unvermittelt endender Radwege (München, Bodenseestraße,
Nähe Pasing stadteinwärts)
Ja, wo isser denn, der Radweg?
Mich würde einmal interessieren, ob auf dem offiziellen Radwegeplan der Stadt München diese "fehlenden" 100 m als Radweg eingezeichnet sind oder nicht... |
Dieses Beispiel belegt wiederum den Widerspruch in der gängigen
Gesetzgebung:
Einerseits muß der Radweg benutzt werden, lockere 4 Meter
weiter existiert kein Radwerg mehr. (Aber 100 Meter weiter vorne wieder)
Weiterhin:
Zusätzlich:
Fazit:
Auf der Gegenseite endet der Radweg genauso unvermittelt.
Stand der Dokumentation: 15.10.2000 / Modif. 01.01. |
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Letzte Revision 10.02.2001, Seiten kontinuierlich in Bearbeitung