1) Geschwindigkeit |
Radfahrer fahren mit Geschwindigkeiten von ca 15-45 km/h. Das ist untereinander
der Faktor 3.
Autofahrer fahren 50-70 km/h. Das ist nicht einmal der Faktor 1,5. Somit sind Radfahrer inkompatibler zueinander wie Autofahrer. |
2) Fahrradklingel |
Die Klingel ist die Warnanlage des Radfahrers. Wie Die Hupe zu einem
Auto gehört. Radlaufklingeln sind verboten.*
Ältere Personen hören Fahrradklingeln ob der Frequenz meist auch nicht. Aber dies sind die Personen, die meist |
3) Lautstärke von Warnanlagen |
Radfahrer sind lautstärkemäßig ungeschützt. Für
Autos, braucht man hohe Lautstärke, um sie zu warnen*. Auch
Stereoanlagen tragen ihr Scherflein dazu bei.
Neben mir hat ein Feuerwehrwagen einmal die Sirene eingeschaltet, als
ich auf einer Linksabbiegerspur war Ich bin tatsächlich fast
vom Radl gefallen. Meines Erachtens ist die Lautstärke in dieser Höhe
gehörschädigend (die Physikbücher geben unterschiedliche
Ausküfte darüber), i.e. de facto gesetzlich zugelassene Körperverletzung.
|
* Die alte Mercedes S-Klasse besitzt Doppelverglasung der Scheiben.
Man kann sich überlegen, wieviel Lautstärke von Warnanlagen
von außen an die Fahrer ankommt. Und der deutsche TÜV läßt
so etwas durch die Zulassung...
Zurück zur Veloseite
Zurück zur Homepage
Letzte Revision 05.03.2002, Seiten kontinuierlich in Bearbeitung