Verkehrskompatibilitätsprobleme von Radfahrern

Wie soll man es sagen? Verkehrsmittel sind nicht immer "kompatibel" zueinander.
Automobile, Fußgänger, Radfahrer und neuerdings auch Skater.
Und die deutsche Gesetzgebung fördert die Inkompatibilitäten, wie im Folgenden gezeigt
 

1) Geschwindigkeit 

Radfahrer fahren mit Geschwindigkeiten von ca 15-45 km/h. Das ist untereinander der Faktor 3. 
Autofahrer fahren 50-70 km/h. Das ist nicht einmal der Faktor 1,5. 
Somit sind  Radfahrer inkompatibler zueinander wie Autofahrer. 

2) Fahrradklingel 

Die Klingel ist die Warnanlage des Radfahrers. Wie Die Hupe zu einem Auto gehört. Radlaufklingeln sind verboten.* 

Ältere Personen hören Fahrradklingeln ob der Frequenz meist auch nicht. Aber dies sind die Personen, die meist 

3) Lautstärke von Warnanlagen

Radfahrer sind lautstärkemäßig ungeschützt. Für Autos,  braucht man hohe Lautstärke, um sie zu warnen*. Auch Stereoanlagen tragen ihr Scherflein dazu bei. 

Neben mir hat ein Feuerwehrwagen einmal die Sirene eingeschaltet, als ich auf einer Linksabbiegerspur war  Ich bin tatsächlich fast vom Radl gefallen. Meines Erachtens ist die Lautstärke in dieser Höhe gehörschädigend (die Physikbücher geben unterschiedliche Ausküfte darüber), i.e. de facto gesetzlich zugelassene Körperverletzung. 
Zum Wohle der Leute, die sich eine 200 Watt Stereoanlage oder eine Dopelverglasung im Auto leisten können. Survival of the fittest... 

* Die alte Mercedes S-Klasse besitzt Doppelverglasung der Scheiben.
Man kann sich überlegen, wieviel Lautstärke von Warnanlagen von außen an die Fahrer ankommt. Und der deutsche TÜV läßt so etwas durch die Zulassung...

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 Letzte Revision 05.03.2002, Seiten kontinuierlich in Bearbeitung