Unnötige Gefährdung von Radlern auf Radwegen

2008  neu

Dokumentation eines Radweges entlang der Ochsenzoller Straße in  Norderstedt.  Bei Norderstedt handelt es sich nicht etwa um ein  kleines "Kaff", sondern um eine der größten Städte von Schleswig-Holstein.

Lesen Sie selbst, was Radfahrern zugemutet wird bzw. bis Oktober 2008 zugemutet wurde. Über Jahre.  Leider war es nur mit massivem Druck möglich, hier etwas zu ändern.  Was mir mitnichten "Spaß" machte. Aber offensichtlich geht's nur so.  

Der Tenor "Radwege bauen heisst Fallen stellen" von Bernd Sluka traf hier wohl wie nirgends sonst zu - die juristisch zulässige Breite für einen Radweg entlang dieser Straße ist bei diesem Radweg  Null Zentimeter- trotzdem wird ein zweiseitiger Radweg- natürlich gemischt mit Fußgängern, ausgewiesen! Unglaublich, aber wahr. Bis zu 4  (In Worten: Vier) Zentimeter hohe Längsrillen sind bei diesem Radweg keine Seltenheit. Busfahrpläne sind nur vom Radweg aus abzulesen. Bei Begegnung von Fahrrädern muss einer zwangsläufig auf den Gehweg auchweichen. Völlig konfuse Radwegeführung. Fussweg und Radweg  sind optisch und auch sonstwie nicht voneinander getrennt.  Gras wächst auf den Radwegen- natürlich besonders in Kurven.

Auf jeden Fall wurde bei diesem Radweg jetzt die Benutzungspflicht im südwestlichen Bereich (vgl. Bericht) aufgehoben und durch "Radfahrer frei" ersetzt.  Das Problem wurde in meinen Augen deutlich entschärft - der Stadt vielen Dank.  
Die Stadt sieht dieses Problem offensichtlich als "gelöst" an. Wobei die Längsrillen belassen werden. Darum kümmert sich niemand mehr. Es gibt doch das Schild  "Vorsicht Längsrillen"- auf Autobahnen ist es Gann und Gäbe für Motorradfahrer. Warum warnt man die Radfahrer  nicht? Aber man kann sich nicht jedes Problem "anziehen".   

Dokumentation des benutzungspflichtigen Radweges entlang Ochsenzoller Straße in Norderstedt (PDF-Datei erstellt mit pdflatex mit ca. 2,25 MB).


2009 neu:
"Norderstedter Impressionen"

Vor der Betrachtung der Bilder sollten die "Technischen Feinheiten" beachtet werden...

Weiterhin ein paar Beispiele für was Radwege alles so benutzt werden.

Praktische Negativ- und wenige Positivbeispiele aus Gilching und Umgebung.
Dies ist kein spezielles Problem der Gemeinde Gilching, die Beispiele können an jeden beliebigen Ort übertragen werden. Wenn ich mich in Zukunft irgendwo anders aufhalte, werde ich die Kamera mitnehmen, versprochen!
Deswegen wird die Dokumentation auch nicht entfernt, sollte der Mangel behoben sein. Es wird dann aber angemerkt, wann und wie der Mangel behoben wurde.

1) Gefährdung von Radlern durch Autos aus Seitenstraße kommend

Der Fahrer des roten BMW kann einen Radler zu diesem Zeitpunkt nicht sehen, da vom Radler aus von der Fahrgastzelle nur der Seitenspiegel zu erkennen ist. 
D.H.: Der Autofahrer muß noch 50 cm vorfahren, um den Radler zu erkennen. Damit ist der Radweg "zu".

Dies sehe ich persönlich als größte Gefahr für Radler bei rechten/linken Radwegen an. 

Beispiel: Einmündung Fürstenfelder Weg in die Karolingerstraße (Querstraße zum Starnberger Weg). 
Wenn man aus Gilching Richtung München stadteinwärts fährt, ist diese Gefährdung jedoch bei mindestens 20% der Radwege innerhalb von geschlossenen Ortschaften gegeben. 

Hier sieht man einen gemischten Rad-Fußweg mit einer Breite von gut 2 m. 
Was den Radweg aber immer noch sehr gefährlich macht ist der nahe an diesem Radweg befindliche dichte Bewuchs/Bebauung. 

Die Hauptgefahr stellen hier die Autofahrer dar, die tatsächlich nichts sehen können, wie in nebenstehendem Bild ganz einfach - und sogar für jeden 
Gemeindebauamtsbeamten einsichtig - bewiesen wird.
Überflüssigerweise ist die Sicht rechts noch durch einen Schaltkasten eingeschränkt. 

Die Schuldfrage bei diesen Kollisionen soll hier nicht beantwortet werden, wichtig ist einfach der Punkt, daß eine Gefährdung stattfindet, wo es nicht notwendig ist. 
Weiterhin, daß der Radler sich de jure einer Gefährdung aussetzen muß und drittens, daß er - trotz Vorfahrt - permanent bremsen muß. 

21.2.2002

2) Gefährdung von Radlern auf "linken Radwegen" durch Blendung 

Links geführte Radwege bei Nacht (Allgemein, überall gleich)

Dies ist schlecht bildlich darzustellen.
Blendung läßt sich schlecht fotografieren. Die rgb-Farbe 255/255/255 ist nun einmal "weiß".
Und bei der Entwicklung wird das Foto von der Helligkeit her gemittelt. 

In der konkreten Situation  ist der Radweg ca 50 cm tiefer wie die Autofahrbahn geführt. 
Zu erkennen ist, daß es sich um einen "gemischten" Radweg handelt. Nicht zu erkennen ist, daß er zudem beidseitig geführt ist. 

In dem Moment, wo der Autofahrer entgegenkommt, ist man als Radler blind. Da es sich hier um einen gemischten Rad/Fußweg handelt, wird besonders die Gefahr, mit einem Fußgänger zu kollidieren, sehr hoch, da diese meistens keine reflektierende Kleidung bzw. Katzenaugen tragen. 

Das  Bild zeigt weiterhin recht gut, daß reflektierende Gegenstände, wie z.B. das  Verkehrsschild eines darstellt, erstaunlich gut zu erkennen sind. Dazu muß bemerkt werden, daß das Foto mit einer Zoom-Kleinbildkamera aufgenommen wurde, deren Blitz natürlich nur eine geringe Lichtleistung hat (Schon mit Rücksicht auf den Autofahrer :-). 

Auch hier ist der Autofahrer machtlos: Er muß den Radfahrer gefährden, um z.B die Verkehrsschilder am Fahrbahnrand zu sehen.

3) Juristischer Widerspruch: 

Der Radler begeht eine Ordnungswidrigkeit, obwohl er es nicht wissen kann

Links geführte Radwege 

Juristisch gültige Verkehrsschilder befinden sich immer rechts der Fahrbahn. 
Ausnahme: Das Schild für einen "linken" Radweg. Dieses ist nur links. Ist der Radler nicht ortskundig und wird das Schild z.B. durch einen passierenden LKW abgedeckt, begeht der Radler eine Ordnungswidrigkeit, ohne es zu wissen.

Die Personen, die sich das ausgedacht haben, sind offensichtlich schizophren:
Da sie nämlich etwas regeln, von dem sie - wie hier eindeutig bewiesen - keine Ahnung haben.

21.2.2002

4) Viel zu schmale Radwege: 

Die Führung dieses Radweges in beiden
Richtungen wurde Anfang Februar 2001 
von der Gemeinde Gilching aufgehoben.
Somit ist dieser Radweg nur noch 
ein "rechter". Immerhin...

Fakt ist aber, daß irgendjemand (offensichtlich einer, der Mathematik schon ab dem 2. Schuljahr permanent geschwänzt hat) diesen Radweg einmal in zwei Richtungen  benutzungspflichtig gemacht hat. Es ist ja sooo bequem.  

Gilching, nördliche Römerstraße (Wird in Starnberger Weg fortgesetzt)

Hier sieht man einen getrennten Rad-Fußweg mit einer Breite von 1.40 m, was theoretisch genügen sollte. (Rechtlich müßten es 10 cm mehr sein, aber wir wollen ja nicht kleinlich sein)

Allerdings ist der daneben liegende Fußweg, wie zu erkennen, recht schmal und wird häufig durch Elektroverteilerkästen eingeengt, sodaß die Gefahr der Kollision mit einem Fußgänger bzw. mit einem Auto, das aus einer Ausfahrt kommt, als hoch einzuschätzen ist:

Von dieser Ansicht extrem weit links kann man nicht fahren, weil die Laternen dies nicht ermöglichen. Schaut man sich das Verkehrsschild genau an, sieht man, warum ich persönlich diesen Radweg doch als irrsinnig bezeichne:
Von der Hinterseite ist ein zweites Schild montiert, das den Radweg in beiden Richtungen freigibt.
Das heißt also, bei einer Lenkerbreite von 55 cm bleiben maximal 30 cm im Begegnungsverkehr.  Wenn man annnimmt, dass ein einspuriges Fahrzeug völlig geradeaus, ohne Schlenker fährt. 

Zum Vergleich ein valides Gerichturteil: 
Ein Radler muß 1m(!) Abstand an parkenden Autos halten, um bei einer sich öffnenden Tür nicht eine Mitschuld angelastet zu bekommen. Wenn 2 Radler sich begegnen, haben sie eine Relativgeschwindigkeit von 2x20 km/h =40 km/h zueinander. Und das bei maximal 30 cm Abstand. Dann fahren sie allerdings entweder mit dem Lenker zur Hälfte in Fußweg oder 
mit 0 cm Abstand an den Laternen vorbei. 

Wenn man das erste Mal auf diesem Radweg fährt, kommt man im Traum nicht auf die Idee, daß ein anderer Radler entgegenkommen könnte, der sich dann auch noch so verhält, als gehöre er dort hin. So ging es zumindest mir.
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Das ist ein weiteres völlig ungelöstes Problem von Radwegen
Woher soll man wissen, welcher Weg in welcher Richtung freigegeben ist? (vgl. Pos. 4) 
Das gilt sowohl für Auto- als auch für Radfahrer.

Stand der Dokumentation: 30.9.2000;  Text 01/01, Ergänzung 3/01.



Gemischter Rad-Fußweg Karolingerstrasse

Hierzu ist zu bemerken: 

Noch vor kurzer Zeit war der Radweg in beiden Richtungen für den Radverkehr freigegeben. Dies hat sich -- gottseidank -- mittlerweile geändert. Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Aber größere Wunder dauern auch in Gilching etwas länger
2) Gilching, Karolingerstraße, (Querstraße zum Starnberger Weg), Ansicht in beide Richtungen

Hier sieht man einen gemischten Rad-Fußweg mit einer Breite von gut 2 m. 
 
 

Was den Radweg aber immer noch sehr gefährlich macht ist der nahe an diesem Radweg befindliche dichte Bewuchs, der wie im oberen Bild über der hinteren Radfahrerin zu erkennen, eine Höhe von 2 Metern hat. 

Die Schuldfrage bei diesen Kollisionen soll hier nicht beantwortet werden, wichtig ist einfach der Punkt, daß eine Gefährdung stattfindet, wo es nicht notwendig ist. 

Zum dichten Bewuchs/Bebauung entland des Radweges: Die Rücksichtslosigkeit des Gesetzgebers empfinde ich darin, daß bei einem Unfall, der aufgrund eines dichten Bewuchses direkt an einem Radweg die Rechtslage unklar ist: 
A) Man kann von keinem Fußgänger verlangen (z.B. sind es ja auch Kinder), daß dieser immer an Radler denkt, wenn er aus dem Gartentürchen kommt und das Grundstück verläßt. So sehe ich das als Vielradler, der sehr ungern zu Fuß geht. 
2) Man kann aber auch  nicht Radfahrern zumuten, mit de facto 0,0 Sekunden Reaktionszeit und 0 Metern Bremsweg zu fahren, denn nur unter diesem Umstand kann er einen Unfall unter diesen Randbedingungen vermeiden. 

Bei einer Kollision, so sie denn stattfinden sollte, wird wahrscheinlich  herauskommen, daß der Radler nicht verkehrsangepaßt und somit zu schnell gefahren ist. Das ist die Bequemste Argumentation

Eigentlich erstaunlich daß so wenig passiert. Dies spricht ganz klar für die Rücksicht der Radler. 


Das Kind sollte übrigens den Helm so aufsetzen, daß die Stirn  abgedeckt ist, sonst nutzt er nicht viel. 
Stand der Dokumentation: 30.9.2000/Erweiterung 01.01
3) Gilching, Landsberger Straße 

Das Bild ist recht schlecht, ich bitte um Entschuldigung,.

Hier sieht man einen Radweg, der in beiden Richtungen für Radler freigegeben, das heißt natürlich "benutzungspflichtig" ist. Und daneben den davon getrennten Fußweg, die Abgrenzung läßt sich noch recht gut erahnen. 
Gleichzeitig erkennt man im Hintergrund ein Schild "Bushaltestelle", wobei diese Bushaltestelle nur durch dieses Schild existiert. Ansonsten gibt es keinerlei Markierungen, Einbuchtungen oder sonstiges.
(Sonst müßte man sich ja festlegen :-))

Der Bus, der Arbeiter zu einem großen dort ansässigen Unternehmen fährt, lädt die Fahrgäste ein, die von der S-Bahn kommen (von rechts) und diese stürmen immer direkt auf den Bus zu. 
Der Bus steht dort i.a für eine längere Zeit, da er auf die S-Bahn wartet, die bisweilen zu spät ist.

Sollte sich der Radler entschließen, auf  dem verbleibenden Meter Radweg den Bus zu passieren und in diesem Moment verläßt eine Person den Bus, hat er Pech gehabt. Oder ein Radfahrer im Gegenverkehr passiert den Bus ebenfalls, dann bleibt noch knapp 1 Meter für die Radler im Begegnungsverkehr. 
Ein Fahrradfahrer darf natürlich keinesfalls auf den Fußweg ausweichen, mehrere Sendungen in der ARD am 1. 9. 2000 ("Radler, Raser, Rambos") und Sat 1 haben noch einmal eindeutig auf die grobe Verkehrswidrigkeit dieses Tuns hingewiesen und die Polizisten in ihrer Demonstration die Radler für die Benutzung des Fußweges mit 10 DM zur Kasse gebeten (oder waren es sogar 20, ich weiß es nicht mehr).

Das Verwaltungsgericht Berlin  befand übrigens am 18.5.1999, daß ein falsch parkender Autofahrer auch dann abgeschleppt werden dürfe, wenn er den Radweg nicht ganz versperrt  (DAR 2000, S. 182).
(Entnommen aus "Radwelt" 05/00). 

Stand der Dokumentation: 30.9.2000

5a) Gefährdung von Radlern durch unvermittelnd endende Radwege

5b) Damit einhergehend: Fragwürdigkeit der Radwegebenutzungspflicht

Unvermittelt endender Radwege (München, Bodenseestraße, Nähe Pasing stadteinwärts)

Ja, wo is'ser denn, der Radweg?

Dieses Beispiel belegt m.E. eindeutig den Widerspruch in der gängigen Gesetzgebung: 

Einerseits ist die Benutzung von Fußwegen  mit einem Bußgeld belegt (Ordnungswidrigkeit), andererseits wird mit Selbstverständnis davon ausgegangen, daß Fußwege benutzt werden, wenn den Verkehrsplanern an dieser Stelle nichts vernünftiges einfällt. Wie hier zu sehen. (*)
Oder ist den Ordnungshütern/Gesetzgebern die Radwegbenutzungspflicht doch nicht sooo wichtig, wenn ein Radweg irgendwo alternierend aufhören/anfangen darf? 

Entweder: 
Muß der Radweg benutzt werden, dann muß er auch durchgängig vorhanden sein
Oder: 
Der Radweg ist nicht durchgängig vorhanden, dann ist auch kein Sinn darin zu sehen, diesen zu benutzen. 

Wo soll man als Radler(-Rambo) hier weiterfahren?
Wenn ein Radler als vollwertiger Verkehrsteilnehmer anerkannt wäre,
müßte hier das Reißverschlußprinzip gelten und eine Beschilderung diesbezüglich erfolgen. 
So aber fährt der Radler in einen rechtsfreien Raum, indem er nur verlieren kann, denn alles, was er macht, kann Verkehrswidrigkeit ausgelegt werden. Außer Rechtsabbiegen. 

Ehe ich es vergesse: Auf der Gegenseite endet der Radweg genauso unvermittelt. 
Die Position befindet sich etwa 100 m nach vorn links schräg gegenüber. 
Diese Situation ist in München Gang und Gäbe.

Stand der Dokumentation: 15.10.2000 / Modif. 01.01.


5) Unvermittelt endender Radwege (Weßling, von Gilching her kommend)

Die Fotos sind  von einem Weg aufgenommen, der gemischt fuer Radler/Fußgänger 
ausgewiesen ist und für Radler in beiden Richtungen und ist auch fuer Mofas freigegeben.. 

Viele Radler fahren auf dem Fussweg, der geradeaus weiter läuft, weiter. 
Zudem das Überqueren der Straße an dieser Stelle schwierig ist, da es sich rechts um eine Landstraße handelt und das Ortseingansschild nur wenige Meter hinter dem rechten Bildrand liegt. 
Den Rest kann man sich denken. 
 

Interessant ist das am linken Bildrand zu erkennende Schild: 
Es weist diesen gemischten Fuß/Radweg/Mofaweg für 5 Meter als reinen Radweg aus!

Dunkel ist der Verkehrsplaner Sinn...
(Besonders wenn es um Radwege geht)
Wahrscheinlich wurde das "Ende"-Schild vergessen.
 


6) Ausfahrt aus einem Baugeschäft (Gilching, Landsberger Straße)

Auf dem linken oberen Bild ist ein gemischter Rad-Fussweg abgebildet, wobei wieder der Radweg in beiden Richtungen ausgewiesen ist. 

Dazu eine Geschichte:
Als ich die Fotos aufnahm, habe ich mich zunächst wieder einmal geärgert, da für den vorfahrtsberechtigten Radler ein Warnschild mit "Ausfahrt" montiert ist, d.h. eine reale Vorfahrt gibt es für den Radler nicht, aber das ist ja hinlänglich bekannt. 

Zudem gerade zu diesem Zeitpunkt aus der Ausfahrt, die auf dem oberen Bild vor dem dunklen Automobil zu erkennen ist, ein Auto sehr flott herauskam und dann vor der Landsberger Straße zu stehen kam, um den Quer(-Auto-)verkehr einzusehen. Er hätte niemals für einen Radler bremsen können. No Way. Und wie zu erkennen ist, ist die Einfahrt von beiden Seiten gut zugewachsen. 

Aber das mit dem Ärgern war weit gefehlt! Bei Betreten des Baugeschäftes wurde ich eines Besseren belehrt:

Zwei Stopschilder mit der zusätzlichen Warnung "Radfahrer kreuzen" sind dort montiert. 
Mir stellt sich die Frage: 
Warum baut da jemand zwei Stopschilder hin? Dies ist doch ein Zeichen dafür, daß offensichtlich schon etwas "passiert ist", zudem Verkehrsschilder nicht gerade billig sind. Die zwei Schilder werden inklusiv Montage so Pi mal Daumen 500 DM kosten. 

Vorbildlich gelöst, was soll das Geschäft sonst noch machen? Eigentlich kann man zwei Stopschilder nicht übersehen, oder?
Uneigentlich scheinen Radler wieder mal keinen zu interessieren...

Stand der Dokumentation: 15.10.2000 

* Fußnote:
In den eigenartigen Fernsehsendungen wird so erstaunt getan, daß Radler überhaupt kein Schuldgefühl haben, wenn sie einen Fußweg benutzen. Warum wohl? Stellen wie diese, die überall Gang und Gäbe sind, stellen eine ganz simple Erklärung dafür dar.
Hier Radweg, da nicht, plötzlich dann links und dazwischen dann Autofahrer, die einen mit erhobenem Zeigefinger darauf hinweisen, daß man hier nicht auf die Fahrbahn gehört. Aber 30 m weiter vorn gibt es keinen Radweg mehr (Vorkommnis: Bodenseestraße, München, ca 10/00). Typisch Deutsch: Heiliger Sankt Florian...

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