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Für die fachliche Unterstützung, bei Erstellung dieser Seiten, danke ich unserer Tierärztin aus Norderstedt. Bei Ihr sind unsere Hunde immer in den besten Händen und auch wir immer bestens beraten.
Allgemeines
Wurde die Hündin (Muttertier) immer regelmäßig geimpft, verfügen die Hundewelpen bereits unmittelbar nach der Geburt über eine minimale Grundausstattung von Antikörpern gegen bestimmte Infektionskrankheiten, die Ihnen über die Plazenta von der Mutter mitgegeben werden. In den ersten drei Lebenstagen erhalten die Welpen über die Muttermilch zusätzliche Antikörper, die, mit individuellen Schwankungen, die Welpen vorübergehend schützen. Ca. ab der 6. Lebenswoche geht der Schutz langsam verloren, denn die mütterlichen Antikorper werden bis zur 14. Lebenswoche abgebaut. Daher beginnt man in der Regel etwa in der 8. Lebenswoche mit der Grundimunisierung der Welpen. Die Wiederholungsimpfungen sollten dann in der 12.-14. Lebenswoche und ggf. 16.-18. Lebenswoche erfolgen, um einen belastbaren Impfschutz aufzubauen. Ab dem 1. Lebensjahr erfolgen dann die regelmäßige jährliche (bzw. alle zwei Jahre) Impfung. Im Einzelfall kann ein Abweichen von diesem Schema Notwendig sein, wenn z. B. Eine ungenügende Ausstattung der Welpen mit Antikorpern oder eine Infektionsgefahr bzw. Infektionserkrankung vermutet wird. In diesen Fällen ist es ratsam rechtzeitig die Tierärztin / den Tierarzt zu befragen, ggf. kann eine “passive Impfung” in den ersten Lebenswochen ratsam sein. Ihre Tierärztin / Ihr Tierarzt weiß um das individuelle, örtliche Infektionsrisiko am besten bescheid und kann den Zeitpunkt der ersten Impfung im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Tieres, die notwendigen Entwurmungen und die Intervalle der Wiederholungsimpfungen am besten festlegen. Auch über Art und Notwendigkeit von zusätzlichen Impfungen (Zwingerhusten, Borelliose usw.), wird Ihnen Ihre Tierärztin / Ihr Tierarzt genaue Auskunft geben.
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