“SV-Leistungsrichter nach 3jähriger Tätigkeit wegen Domainnamens nicht zugelassen”
Dieser Vorgang bleibt im Netz! Ein abschreckendes Beispiel für die Vorgehensweise des SV, aber das ist meine Meinung, lesen Sie selbst und bilden Sie sich ihr eigenes Urteil.
Dieser Vorgang wurde erstmals am 28.05.2001 veröffentlicht.
 Die Bilder zeigen die Homepage vor meiner Kündigung der Domain “sv-leistungsrichter.de”.
Stand 16.11.2000
Interessant ist, das der Domainname weiterhin existiert und da der Besitzer kein SV-Leistungsrichter ist, sieht der SV-Vorstand nunmehr wohl keinen Handlungsbedarf mehr. Hier nun in chronologischer Reihenfolge der Vorgang. Hier können Sie ihre Meinung hinterlassen!
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